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   BGH, 27.10.1975 - NotZ 4/75   

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https://dejure.org/1975,1147
BGH, 27.10.1975 - NotZ 4/75 (https://dejure.org/1975,1147)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1975 - NotZ 4/75 (https://dejure.org/1975,1147)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1975 - NotZ 4/75 (https://dejure.org/1975,1147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Notarhaftpflichtversicherung - Besonderheiten bei geringem Umfang einer Notariatspraxis - Konkretisierung zum Umfang der Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 209
  • NJW 1976, 244
  • MDR 1976, 312
  • DNotZ 1976, 185
  • DB 1976, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 7/73

    Haftpflichtversicherung der Notare

    Auszug aus BGH, 27.10.1975 - NotZ 4/75
    Ein Notar hat auch bei geringem Umfang seiner Notariatspraxis eine Notarhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 DM zu halten (im Anschluß an BGHZ 61, 312).

    Der Senat hat bereits am 29. Oktober 1973 entschieden, daß ein Notar grundsätzlich nur dann angemessen versichert ist, wenn er eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 100.000 DM hält (BGHZ 61, 312).

    Ob andere Umstände als der geringe Umfang der Notariatspraxis einen "besonderen Ausnahmefall" im Sinne der Entscheidung BGHZ 61, 312 begründen könnten, braucht hier nicht entschieden zu werden.

    Daß das Vorhandensein von Privatvermögen ein solcher umstand sein könnte, hat der Senat übrigens bereits in seiner Entscheidung BGHZ 61, 312, 316 verneint.

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung

    Eine feste Regel, daß bestimmte - etwa umsatzstärkere - Notariate im Gegensatz zu anderen - etwa umsatzschwächeren - ein größeres Schadenspotential in sich bergen, ist nicht erkennbar (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 65, 209, 210; auch Senatsbeschluß BGHZ 61, 312, 317) [BGH 29.10.1973 - NotZ 7/73]; das gilt insbesondere für den Bereich vorsätzlicher Pflichtverletzungen (vgl. BVerfG DNotZ 1983, 502, 503; Senatsbeschlüsse BGHZ 85, 173, 180; vom 16. Februar 1987 - NotZ 19/86 = BGHR BNotO § 71 Abs. 4 Nr. 1 Beitragsbemessung 1).
  • BGH, 13.10.1986 - NotZ 9/86

    Gefährdeter Versicherungsschutz - Amtsenthebung

    Der Abschluß einer angemessenen Haftpflichtversicherung liegt zwar auch im wohlverstandenen Interesse des Notars selbst (vgl. BGHZ 61, 312, 317 [BGH 29.10.1973 - NotZ 7/73]; Senatsbeschl. v. 27. Oktober 1975 - NotZ 4/75, DNotZ 1976, 185, 186).
  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 7/75

    Angemessene Versicherung eines Notars - Nachweis des Abschlusses einer

    Die damals noch offengelassene Frage, ob bei Notariaten mit ganz unbedeutendem Geschäftsumfang hiervon abgesehen werden könne, hat der Senat inzwischen verneint (zwei Beschlüsse vom 27. Oktober 1975 - NotZ 4/75 = BGHZ 65, 209 = DNotZ 1976, 185 und NotZ 6/75 = DNotZ 1976, 186).
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